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   VGH Bayern, 15.06.2009 - 7 ZB 08.2940   

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VGH Bayern, 15.06.2009 - 7 ZB 08.2940 (https://dejure.org/2009,73411)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.06.2009 - 7 ZB 08.2940 (https://dejure.org/2009,73411)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - 7 ZB 08.2940 (https://dejure.org/2009,73411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anstellungsprüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst; Bewertung schriftlicher Arbeiten; Bewertungsspielraum des Prüfers; Randbemerkung; Begründungsblatt; Stellungnahme des Prüfers im Überdenkungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2009 - 7 ZB 08.2940
    Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Bewertung einer Prüfungsarbeit verständlich, aber nur kurz begründet wird, solange die dargestellten Kriterien für ein mögliches Nachvollziehen der Begründung erfüllt sind (BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262/268 f.; BayVGH vom 17.10.2003 Az. 7 B 02.640).

    Zwar darf eine vom Prüfling vorgetragene und mit gewichtigen Argumenten versehene, fachlich vertretbare Antwort nicht deshalb als falsch gewertet werden, weil die Prüfer fachlich anderer Ansicht sind als der Prüfling (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/55 und BVerfGE 84, 59/79; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262/266).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2009 - 7 ZB 08.2940
    Zwar darf eine vom Prüfling vorgetragene und mit gewichtigen Argumenten versehene, fachlich vertretbare Antwort nicht deshalb als falsch gewertet werden, weil die Prüfer fachlich anderer Ansicht sind als der Prüfling (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/55 und BVerfGE 84, 59/79; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262/266).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2009 - 7 ZB 08.2940
    Zwar darf eine vom Prüfling vorgetragene und mit gewichtigen Argumenten versehene, fachlich vertretbare Antwort nicht deshalb als falsch gewertet werden, weil die Prüfer fachlich anderer Ansicht sind als der Prüfling (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34/55 und BVerfGE 84, 59/79; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262/266).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2009 - 7 ZB 08.2940
    a) Die Aufhebung eines Prüfungsbescheids und Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Arbeit fortzusetzen, setzt voraus, dass die Bewertung einer Prüflingsleistung fehlerhaft ist und dass dieser Fehler Einfluss auf das Gesamtergebnis hat (vgl. BVerwG vom 16.3.1994 DVBl 1994, 1356).
  • BVerwG, 02.06.1998 - 6 B 78.97

    Bewertung einer Klausur in einer juristischen Staatsprüfung als "ungenügend" bei

    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2009 - 7 ZB 08.2940
    Soweit die Antragsbegründung im Übrigen beanstandet, dass die letztlich als richtig bewerteten Ergebnisse der Arbeit des Klägers kaum zu seinen Gunsten berücksichtigt worden seien, ergeben sich daraus angesichts der von den Prüfern aufgezeigten erheblichen Mängel der Arbeit ebenfalls keine Bewertungsfehler, zumal die Gewichtung einzelner positiver Ausführungen in der Prüfungsarbeit im Hinblick auf die Gesamtbewertung in den Bereich der prüfungsspezifischen Wertungen fällt und daher gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (BVerwG vom 2.6.1998 Az. 6 B 78/97 ).
  • VGH Bayern, 17.10.2003 - 7 B 02.640
    Auszug aus VGH Bayern, 15.06.2009 - 7 ZB 08.2940
    Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Bewertung einer Prüfungsarbeit verständlich, aber nur kurz begründet wird, solange die dargestellten Kriterien für ein mögliches Nachvollziehen der Begründung erfüllt sind (BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262/268 f.; BayVGH vom 17.10.2003 Az. 7 B 02.640).
  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2011 - 18 K 4655/10

    Kontrollverfahren, ergänzende Stellungnahme, Prüfer, Begründung, Prüferbewertung

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3.92 -, Juris Rn. 21 bis 30 und Rn. 34 und 36 = BVerwGE 91, S. 262 ff., und Urteil vom 16. März 1994 - 6 C 5.93 -, Juris Rn. 30 und 33 = DVBl. 1994, S. 1356 ff.; dem folgend: OVG NRW Beschluss vom 23. August 2007 - 14 A 3270/06 -, Juris Rn. 5 bis 8.; BayVGH, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 7 ZB 08.2940 -, Juris Rn. 8, und Beschluss vom 14. De-zember 2010 - 7 ZB 10.2108 -, Juris Rn. 13 f.
  • VG Würzburg, 23.11.2022 - W 2 K 22.1674

    Prüfungsrecht, Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien,

    Auch Korrekturanmerkungen am Rand der schriftlichen Prüfungsaufgabe, welche sogar nur aus Häkchen und Unterstreichungen bestehen können und in Wechselbeziehung der Prüfungsleistung und Aufgabenstellung auf die Gründe der Bewertung des Prüfers schließen lassen, sowie ergänzende Stellungnahmen im Rahmen des Überdenkungsverfahrens sind maßgebend (BayVGH, B.v. 15.6.2009 - 7 ZB 08.2940 - juris Rn. 9 und 11; B.v. 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 - juris Rn. 7 und 14).
  • VG Würzburg, 05.06.2019 - W 2 K 18.260

    Zum Anspruch auf Neubewertung von Prüfungsentscheidungen

    Auch Korrekturanmerkungen am Rand der schriftlichen Prüfungsaufgabe, welche sogar nur aus Häkchen und Unterstreichungen bestehen können und in Wechselbeziehung der Prüfungsleistung und Aufgabenstellung auf die Gründe der Bewertung des Prüfers schließen lassen, sowie ergänzende Stellungnahmen im Rahmen des Überdenkungsverfahrens sind maßgebend (BayVGH, B.v. 15.6.2009 - 7 ZB 08.2940 - juris Rn. 9 und 11; B.v. 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 - juris Rn. 7 und 14).
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